Straßenwärterin bzw. Straßenwärter

1 maand geleden


Bergen, Nederland Land Mecklenburg-Vorpommern Voltijd
Ihre Aufgaben
  • Wartung und Pflege von Fahrbahnen und Radwegen sowie umliegenden und dazugehörigen Anlagen
  • Grün- und Gehölzpflege im Verantwortungsbereich der Straßenbauverwaltung
  • Wartung und Pflege der Verkehrsleiteinrichtungen einschließlich des Lampenwechsels an Lichtzeichenanlagen und Straßenbeleuchtung
  • Reinigung von Fahrbahnen, Radwegen und Nebenanlagen
  • Reinigung von Entwässerungseinrichtungen
  • Reinigung von Brücken und Durchlässen
  • Führung, Bedienung und Pflege von Fahrzeugen, Technik und Geräten
  • Durchführung des Straßenwinterdienstes
Ihr Profil
  • Mindestens dreijährige Ausbildung zur Straßenwärterin bzw. zum Straßenwärter bzw. in einem gleichgestellten Beruf
  • Einschlägige Berufserfahrung und gute Fachkenntnisse
  • Besitz des Führerscheins der Klassen C, CE
  • Kenntnis der einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallschutz- undGesundheitsschutzvorschriften
  • Kenntnis der Richtlinien für die Arbeiten im Straßenunterhaltungsdienst
  • Kenntnis der Bedienvorschriften für Unterhaltungstechnik und Geräte

Zusatz: Es besteht die Möglichkeit für Beschäftigte, die bei Arbeitsaufnahme der Entgeltgruppe 3 oder 4 TV-L zugeordnet werden, nach erfolgreichem Ablegen einer verwaltungseigenen Prüfung in die Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert zu werden. Es gelten die Grundsätze gemäß Anhang zu Teil III der Entgeltordnung zum TV-L "Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen".

Das bieten wir Ihnen
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • 30 Tage Urlaub
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e) und b) der EU-Datenschutz- Grundverordnung erfolgt und ergänzend auf § 10 LDSG M-V verwiesen. Es erfolgt insbesondere eine Übermittlung personenbezogener Daten an die vorgesehene Einsatzdienststelle. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden personenbezogene Daten für weitere 5 Jahre zur Archivierung gespeichert (vgl. Anlage 6 Ziffer 6 der Aktenordnung M-V).